Wofür diese Seite gilt
Diese Richtlinie beschreibt, welche Quellen für Ribafrei infrage kommen und wie sie ausgewiesen werden. Sie gilt für neue und überarbeitete Inhalte. Der Altbestand wird schrittweise daran angepasst.
Welche Quellen bevorzugt werden
Nicht jede Quelle trägt dasselbe Gewicht. Es gilt die folgende Rangfolge:
- Rechtsquellen und amtliche Veröffentlichungen — Gesetzestexte, EUR-Lex, Verordnungen und Rundschreiben der Aufsicht.
- Aufsichts- und Zentralbankinstitutionen — BaFin, Deutsche Bundesbank, Europäische Zentralbank, Europäische Bankenaufsicht, ESMA.
- Internationale Institutionen — OECD, Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Internationaler Währungsfonds, Weltbank, Europäische Kommission.
- Statistische Ämter — Statistisches Bundesamt, Eurostat.
- Wissenschaftliche Arbeiten und Fachliteratur — begutachtete Veröffentlichungen und Standardwerke, jeweils mit Angabe von Autor, Titel und Jahr.
Was nicht als Beleg gilt
- Anbieterangaben zu eigenen Produkten
- Foren, soziale Netzwerke und Erfahrungsberichte
- andere Ratgeberseiten ohne eigene Quellenangabe
- Presseartikel, wenn die dort genannte Primärquelle nicht selbst geprüft wurde
- KI-generierte Zusammenfassungen und Suchergebnis-Auszüge
Wie Quellen ausgewiesen werden
Quellen stehen am Ende des jeweiligen Eintrags unter „Quellen und weiterführende Informationen“ und werden verlinkt, sofern eine dauerhaft erreichbare Fassung existiert.
Ein toter Verweis ist kein Beleg. Führt ein Link ins Leere, wird er ersetzt oder entfernt — und die Aussage, die er stützen sollte, wird eingeschränkt oder gestrichen. Ein erreichbarer Link allein ist umgekehrt ebenfalls kein Beleg: Er muss die Aussage auch tatsächlich tragen.
Was diese Seite nicht behauptet
Sie beschreibt, wie recherchiert und belegt werden soll. Sie sagt nicht, dass jeder vorhandene Eintrag diesen Anspruch bereits erfüllt.
Der Bestand wurde 2026 systematisch geprüft. Dabei zeigte sich, dass ein erheblicher Teil der verlinkten Quellen nicht mehr erreichbar ist und dass einzelne Einträge keine erreichbare Quelle mehr besitzen. Die Bereinigung läuft und ist nach Themen priorisiert: zuerst Einträge mit konkreten Aussagen zu Recht, Steuern, Risiko oder religiöser Einordnung.
Hinweise auf fehlerhafte oder tote Belege nehmen wir gern entgegen — siehe Korrekturrichtlinie.