Definition
Der Realzins gibt die Verzinsung einer Geldanlage oder die Belastung einer Schuld an, korrigiert um die Kaufkraftentwicklung. Die Deutsche Bundesbank beschreibt Realzinssätze als die um die Preisentwicklung bereinigte Verzinsung und weist darauf hin, dass sie sich bei geringen Zinsen und Preisänderungen näherungsweise als Differenz zwischen Nominalzins und Inflationsrate ermitteln lassen. Exakt gilt die multiplikative Beziehung: Der Realzins ergibt sich, indem der Zinsfaktor durch den Preisfaktor geteilt wird. Bei drei Prozent Nominalzins und zwei Prozent Inflation liegt der Realzins deshalb nicht exakt bei einem Prozent, sondern knapp darunter – ein Unterschied, der erst bei hohen Raten spürbar wird.
Ex ante und ex post – zwei verschiedene Größen
Wer heute anlegt, kennt die künftige Inflation nicht. Deshalb existieren zwei Realzinsbegriffe nebeneinander. Der erwartete oder Ex-ante-Realzins verwendet die zum Zeitpunkt der Entscheidung erwartete Inflationsrate; er beschreibt, womit Anleger und Kreditnehmer kalkulieren, und ist nicht beobachtbar, sondern geschätzt. Der Ex-post-Realzins verwendet die tatsächlich eingetretene Inflationsrate; er beschreibt, was am Ende herausgekommen ist. Die Bundesbank veröffentlicht beide Perspektiven in getrennten Statistiken. Aussagen über „den" Realzins sind unvollständig, solange offenbleibt, welche der beiden gemeint ist.
Historischer Hintergrund
Die Trennung von nominaler und realer Verzinsung geht auf Irving Fisher zurück, der Anfang des 20. Jahrhunderts den Zusammenhang zwischen Nominalzins, Realzins und erwarteter Inflation formulierte. Die daraus abgeleitete Fisher-Hypothese besagt, dass der Nominalzins ungefähr der Summe aus Realzins und erwarteter Inflationsrate entspricht – eine Näherung, die als Denkrahmen taugt, empirisch aber nicht dauerhaft exakt zutrifft.
Praktisch hängt jede Realzinsangabe von zwei Entscheidungen ab: welcher Nominalzins zugrunde gelegt wird und an welchem Preisindex gemessen wird. Für Bankeinlagen privater Haushalte ergibt sich ein anderer Wert als für zehnjährige Staatsanleihen; und der harmonisierte Verbraucherpreisindex führt zu anderen Zahlen als ein nationaler Index oder ein Index, der Wohnkosten anders gewichtet. Wer Realzinsen vergleicht, muss deshalb prüfen, ob dieselben Grundlagen verwendet wurden. Für Deutschland sind die Zeitreihen der Bundesbank die naheliegende Referenz.
Die soziale und wirtschaftliche Logik
Der Realzins entscheidet darüber, in welche Richtung Vermögen zwischen Gläubigern und Schuldnern verschoben wird. Ist er positiv, gewinnt die Gläubigerseite an Kaufkraft. Ist er negativ – nominaler Zins unterhalb der Inflationsrate –, verliert sie, und die Schuldnerseite entschuldet sich real, ohne einen Euro mehr zurückzuzahlen. Diese Verschiebung findet ohne Beschluss und ohne Vertragsänderung statt; sie ergibt sich aus der Differenz zweier Größen, auf die die Beteiligten kaum Einfluss haben. Wer sich für Verteilungsgerechtigkeit interessiert, findet hier einen Mechanismus, der in der öffentlichen Debatte deutlich weniger Beachtung findet als der Zinssatz selbst.
Für die Zinsdebatte folgt daraus ein unbequemer Punkt. Ein Verzicht auf Zinsen beseitigt nicht das Problem, das der Realzins beschreibt. Wer Geld zinslos hält oder zinslos verleiht, verliert bei positiver Inflation real – nur trägt diesen Verlust dann vollständig die Kapital gebende Seite. Ein Qard Hasan über fünf Jahre ist genau deshalb ein realer Vermögenstransfer und nicht nur ein Verzicht auf Ertrag. Zinsfreie Modelle, die Kaufkraft erhalten wollen, müssen den Ertrag daher an etwas koppeln, das mit dem Preisniveau mitwächst: an Umsätze, Mieten, Nutzungsentgelte oder Substanzwerte. Das ist der ökonomische Kern des Arguments für Produktivkapital und Sachwerte – ein Argument über reale Größen, nicht über die Vertragsbezeichnung.
Ob stattdessen eine Indexierung des Rückzahlungsbetrags an die Inflationsrate der richtige Weg wäre, ist umstritten. Ökonomisch stellt sie den realen Wert wieder her; in der Diskussion um zinsfreie Vertragsformen wird sie von einem Teil der Fachliteratur als verdeckte Verzinsung eingeordnet, von einem anderen als bloße Werterhaltung. Ribafrei trifft dazu keine religionsrechtliche Aussage und hält lediglich fest, dass die Frage offen ist.
Praxisbezug bei Ribafrei
Für die eigene Rechnung sind neben der Inflation zwei weitere Posten relevant, die häufig übersehen werden. Erstens fallen Steuern auf den nominalen Ertrag an, nicht auf den realen: Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nach § 20 EStG der Besteuerung, abzüglich des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro. Bei einem nominalen Ertrag von drei Prozent und zwei Prozent Inflation wird also der volle nominale Ertrag besteuert, obwohl real nur etwa ein Prozentpunkt erwirtschaftet wurde. Zweitens mindern Kosten den Ertrag, bevor die Inflation überhaupt wirkt.
Die Reihenfolge ist deshalb: nominaler Ertrag, minus Kosten, minus Steuern, dann bereinigt um die Inflation. Jede Reihenfolge, die die Steuer auf den bereits bereinigten Betrag anwendet, überzeichnet das Ergebnis.
Ein Beispiel
10.000 Euro liegen für ein Jahr auf einem Tagesgeldkonto mit zwei Prozent Zins. Nominal entstehen 200 Euro Ertrag. Liegt die Inflationsrate bei drei Prozent, ist das Guthaben am Jahresende zwar nominal 10.200 Euro wert, entspricht aber einer Kaufkraft von rund 9.903 Euro in Preisen des Vorjahres – ein realer Verlust von etwa einem Prozent. Wird der Zinsertrag zusätzlich besteuert, fällt das Ergebnis nochmals niedriger aus. Genau dieser Fall lag in Deutschland in den Jahren erhöhter Inflation bei vielen Einlagen vor; die entsprechenden Zeitreihen der Bundesbank weisen für solche Phasen deutlich negative Realzinssätze aus.
Chancen und Herausforderungen
Chancen
- Macht sichtbar, ob eine Anlage Kaufkraft erhält – die einzige Frage, die für den Vermögenserhalt zählt
- Erklärt Umverteilung zwischen Gläubigern und Schuldnern ohne Rückgriff auf Absichten
- Anwendbar auf Guthaben und Schulden gleichermaßen
- Zeigt, dass ein Zinsverzicht die Kaufkraftfrage nicht löst, sondern nur anders verteilt
Herausforderungen
- Der erwartete Realzins ist nicht beobachtbar, sondern von einer Inflationserwartung abhängig
- Das Ergebnis hängt spürbar davon ab, welcher Preisindex verwendet wird
- Die individuelle Teuerung weicht je nach Ausgabenstruktur vom Durchschnitt ab
- Besteuert wird der nominale Ertrag, wodurch der reale Ertrag nach Steuern zusätzlich sinkt
- Die Näherungsformel wird bei hohen Zins- und Inflationsraten ungenau
Abgrenzung zu konventionellen Begriffen
Der Nominalzins ist der ausgewiesene Satz ohne jede Bereinigung. Der effektive Jahreszins fasst bei Krediten Zins und Nebenkosten zusammen, bleibt aber ebenfalls eine nominale Größe. Der Realzins bereinigt um die Preisentwicklung, nicht um Kosten oder Steuern. Die Nettorendite wiederum zieht Kosten und Steuern ab und wird meist nominal angegeben. Die vollständige Größe – nach Kosten, nach Steuern und nach Inflation – trägt keinen eigenen etablierten Namen und muss deshalb ausgerechnet werden.
Vom Begriff der Kaufkraft unterscheidet sich der Realzins durch den Bezug: Kaufkraft beschreibt einen Zustand zu einem Zeitpunkt, der Realzins eine Veränderung über einen Zeitraum. Und von Inflation unterscheidet er sich dadurch, dass er zwei Größen verknüpft statt eine zu messen.
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie wird der Realzins berechnet?
- Für kleine Werte genügt die Differenz aus Nominalzins und Inflationsrate. Exakt wird der Zinsfaktor durch den Preisfaktor geteilt: Aus vier Prozent Zins und drei Prozent Inflation ergibt sich ein Realzins von etwa 0,97 Prozent, nicht von genau einem Prozent. Bei hohen Raten wird die Abweichung erheblich.
- Was bedeutet ein negativer Realzins?
- Dass die Verzinsung die Teuerung nicht ausgleicht. Das Guthaben wächst nominal, kauft am Ende der Periode aber weniger als am Anfang. Wirtschaftlich verschiebt sich damit Kaufkraft von der Gläubiger- zur Schuldnerseite, ohne dass sich am Vertrag etwas ändert.
- Warum unterscheiden sich veröffentlichte Realzinsangaben?
- Weil sie auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen. Entscheidend sind der zugrunde gelegte Nominalzins – Einlagen, Anleihen, Kredite – und der verwendete Preisindex. Zusätzlich unterscheidet sich der erwartete Realzins vom nachträglich berechneten.
- Betrifft der Realzins auch zinsfreie Modelle?
- Ja, und zwar unmittelbar. Wer zinslos verleiht, trägt den Kaufkraftverlust vollständig selbst. Modelle, die Kaufkraft erhalten sollen, koppeln den Rückfluss deshalb an Größen, die mit dem Preisniveau mitwachsen – Umsätze, Mieten, Nutzungsentgelte oder Substanzwerte. Die Vertragsbezeichnung ändert daran nichts.
- Wird der Realzins besteuert oder der Nominalzins?
- Besteuert wird der nominale Ertrag. Nach § 20 EStG zählen Zinsen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen; abgezogen wird der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro. In Zeiten hoher Inflation kann dadurch ein real negatives Ergebnis steuerpflichtig sein.